Cannabis Legalisierung – Wo kann man Gras in Deutschland eigentlich legal kaufen? | Brisant.de

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Cannabis im Verein erhalten? Ja!

Keine Geschäfte, außer in Modellregionen – das heißt für die meisten Gegenden in Deutschland: Gras gibt es ausschließlich über sogenannte Cannabis-Clubs oder “Cannabis Social Clubs” mit jeweils bis zu 500 Mitgliedern. Zum 1. Juli in den Clubs starten. Die Clubs sind neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle.

Auch wer nur ab und zu kifft und nicht mehr bei Dealern kaufen will, muss einem Cannabis-Club beitreten, denn: Man kann die Droge nicht von einem anderen Clubmitglied bekommen, weil Weitergabe und Verkauf an Jugendliche und an Erwachsene weiterhin verboten sind.

Vereinsmitglieder können bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten, Personen zwischen 18 und 21 Jahren bis zu 30 Gramm – mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Finanziert wird der Anbau im Verein über Mitgliedsbeiträge – ein Verkauf im klassischen Sinne ist das also nicht.

Cannabis auf dem Schwarzmarkt kaufen? Immer noch keine gute Idee!

Dealen bleibt strafbar, für alle. Einige Strafen werden verschärft, mit dem Ziel, den Jugendschutz zu verstärken. So wird etwa der Verkauf von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher einem Jahr geahndet.

Cannabis aus den Niederlanden mitbringen? Noch immer verboten!

Wer fälschlicherweise denkt, er könne nach der Teil-Legalisierung Cannabis zum Eigenkonsum in niederländischen Coffeeshops kaufen und mit nach Deutschland nehmen, der irrt! Die Einfuhr ist weiter nicht erlaubt. Darauf weist die Polizei in der Grafschaft Bentheim hin, die an der deutsch-niederländischen Grenze liegt.

Das einzige, was laut Zoll erlaubt ist: die Einfuhr von Cannabissamen aus der EU zum Anbau für den Eigenkonsum oder für Anbauvereine.

Ist erlaubt: Eigenanbau und Kauf von Samen

Wem die Mitgliedschaft im Club zu umständlich ist, kann selbst anbauen: Privat dürfen bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen angebaut werden.

Die Samen oder Stecklinge dafür kann man in einem Cannabis-Club erwerben – auch als Nicht-Mitglied. Die Regeln für den Betrieb dieser Vereine treten am 1. Juli in Kraft.

Aber: Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum und nicht zur Weitergabe an andere. Cannabis an Freunde oder Mitbewohner zu verschenken, ist also verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

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