Lotterie-Genehmigung für Lottoland in Deutschland

Lotterie-Genehmigung für Lottoland in Deutschland

Posted on: 29/03/2024, 07:30h. 

Last updated on: 28/03/2024, 02:11h.

Die Lottoland Deutschland GmbH hat eine Lotterie-Genehmigung von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhalten. Damit kann der Glücksspielbetreiber in Deutschland künftig legal Lotterie-Angebote vertreiben. Dem Unternehmen zufolge gilt die Erlaubnis sowohl für die Vermittlung staatlicher Lotterien als auch staatlich erlaubter Lotterien.

Lottoland-Gewinner
Die Lotterie-Genehmigung ist bereits gültig (Bild: Lottoland)

Seit Anfang der Woche wird Lottoland dank der Lotterie-Genehmigung auf der Whitelist der GGL für Lotto-Vermittler mit der Erlaubnis für den Internetvertrieb geführt. Damit gehört der Betreiber in die Riege der legalen Lotterie-Vermittler in Deutschland.

Entsprechend zufrieden äußerte sich Magnus von Zitzewitz, Geschäftsführer der Lottoland Deutschland GmbH:

Wir freuen uns, dass unser Erlaubnisantrag nach intensiver Prüfung durch die Bundesländer nun final von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder positiv beschieden wurde.

Nach Angaben von Lottoland soll es bei der Lotterie-Vermittlung in Deutschland nicht bleiben. So würden weitere Erlaubnisse für Sportwetten und virtuelle Automatenspiele nach Auskunft der Erlaubnisbehörde ebenfalls zeitnah erteilt. Eine Prognose über den Zeitpunkt des Starts der Angebote machte das Glücksspielunternehmen jedoch nicht.

Ende des Streits zwischen Lottoland und GGL

Mit der Lotterie-Genehmigung für Lottoland geht ein jahrelanger Konflikt zwischen dem Unternehmen und den staatlichen Glücksspielkontrolleuren zu Ende. Diese hatten Lottoland in der Vergangenheit das Angebot von illegalem Online-Glücksspiel in Deutschland vorgeworfen. Als Konsequenz hatte die Behörde eine Reihe von Sanktionen in Gang gesetzt.

Im Oktober 2022 hatte die GGL eine Reihe von Internet-Service-Providern zur Sperrung der Webseiten der Lottoland-Gruppe in Deutschland aufgefordert. Darüber hinaus hatte die GGL auf Zahlungsdienstleister eingewirkt, um Finanztransfers von und zu Konten der Zweitlotterie zu unterbinden.

Lottospieler aus Deutschland können über die sogenannten Zweitlotterien an Lottoziehungen teilnehmen, die ansonsten im Land nicht angeboten werden. Dazu gehören beispielsweise die Euromillions, die nicht zum Angebot der staatlichen Landeslotterien gehören. Darüber hinaus ist der Kauf von Spielscheinen für Lotterien wie das italienische Superenalotto, El Gordo aus Spanien oder die US-Lotterie Mega Millions ebenfalls möglich. Diese sind für viele Spieler attraktiv, da es bei ihnen oftmals Jackpots in dreistelliger Millionen- oder gar Milliardenhöhe zu gewinnen gibt.

Die Sanktionen waren damals zumindest teilweise umgesetzt worden, was dem Betreiber die Geschäfte hierzulande erheblich erschwerte. Aufgrund der nun erteilten Lotterie-Genehmigung dürften Lottoland derartige Probleme künftig erspart bleiben.

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